Hilfsnavigation
Seiteninhalt
07.11.2025

Weiterbau der Werftstraße in Wismar

Am 17. November 2025 beginnt der Weiterbau der Werftstraße in Wismar (Erschließung Gewerbegebiet West, zweiter Bauabschnitt, zweiter Teilbauabschnitt). Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftsbaumaßnahme der Hansestadt Wismar, des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar sowie der Stadtwerke Wismar GmbH.

Durch die Werftstraße wird die Anbindung des Gewerbegebietes Wismar-West optimiert. Mit der Baumaßnahme wird die verkehrliche Verbindung vom Knotenpunkt Lübsche Straße/An der Lübschen Burg bis zum Knotenpunkt Werftstraße/Wendorfer Weg vollendet.

Im Zuge des Straßenneubaus erfolgt auch die Herstellung einer separaten Geh- und Radverkehrsanlage. Weitere Arbeiten: Herstellung neuer Beleuchtungsanlagen im Baubereich, Um- und Neuverlegung von Regen- und Schmutzwasserleitungen, Abwasserdruckrohrleitungen, Gasleitungen, Nieder- und Mittelspannungsleitungen (Strom) sowie Umverlegung von Telekommunikationsleitungen. Die noch nicht gestalteten Grün- und Freiflächen des bereits fertiggestellten sowie auch des geplanten Teilbauabschnittes werden im Zuge dieser Baumaßnahme neugestaltet und aufgewertet.

Ab dem 17. November 2025 werden durch die beauftragte Baufirma vorbereitende Arbeiten durchgeführt. Über die konkreten Absperrmaßnahmen und daraus gegebenenfalls resultierenden Einschränkungen informiert die Hansestadt Wismar gesondert, sobald alle nötigen Abstimmungen hierzu erfolgt sind.

Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende des Jahres 2027 geplant. Die Maßnahme kostet voraussichtlich rund 6,14 Millionen Euro. Die Baumaßnahme wird durch Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gemäß der Infrastrukturrichtlinie mit einem Zuschuss zum Anteil der Hansestadt Wismar in Höhe von bis zu 90 Prozent gefördert.

Die Hansestadt Wismar bittet um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und um erhöhte Vorsicht.

Quelle: Bauamt, Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung