Im Rahmen der regelmäßigen Prüfungen der Straßenbrücken in der Hansestadt Wismar durch sachverständige Ingenieurbüros sind bauliche Schäden an der Brücke über den Wallensteingraben in der Rabenstraße festgestellt worden. Bis zur mittelfristigen Sanierung der Rabenstraße einschließlich des Brückenbauwerkes sind daher Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Verhütung außergewöhnlicher Schäden an der Straßeninfrastruktur erforderlich.
Zur Vermeidung weiterer Belastungen des Tragwerkes dürfen ab dem 14. Oktober 2025 nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen die Brücke befahren. Eine weiträumige Umleitung ist nicht vorgesehen, da die Rabenstraße nur eine geringe Bedeutung für den Durchgangsverkehr besitzt. Des Weiteren wird zur baulichen Entlastung der Verkehr mittels gelb markierter Leiteinrichtung gezielt einspurig über die Brücke geführt.
Zur Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit des betreuten Wohnens "Rabenhof" durch Liefer- und Versorgungsfahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Krankentransporte wird die bestehende Einbahnstraßenregelung rund 80 Meter in die Rabenstraße versetzt. Der dazwischenliegende Abschnitt zwischen Poeler Straße und Rabenhof wird temporär für den Zweirichtungsverkehr freigegeben, wodurch auf der linken Straßenseite ab dem 9. Oktober 2025 sechs Stellflächen entfallen müssen.
Die Erreichbarkeit aller Grundstücke für Rettungsfahrzeuge und Müllentsorgung ist weiterhin gewährleistet. Dringend erforderliche Ausnahmegenehmigungen für zum Beispiel Umzüge sind mit dem Ordnungsamt abzustimmen.
Die Hansestadt Wismar bittet um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen.